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   VGH Baden-Württemberg, 16.03.2000 - 9 S 411/00   

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https://dejure.org/2000,9070
VGH Baden-Württemberg, 16.03.2000 - 9 S 411/00 (https://dejure.org/2000,9070)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.03.2000 - 9 S 411/00 (https://dejure.org/2000,9070)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. März 2000 - 9 S 411/00 (https://dejure.org/2000,9070)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verbesserung der Endpunktzahl in der Zweiten juristischen Staatsprüfung - Streitwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert in Prüfungsangelegenheiten - Zweite juristische Staatsprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1997 - 9 S 999/97

    Streitwertbeschwerde zum OVG bzw VGH ohne Zulassung und Vertretungszwang

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2000 - 9 S 411/00
    Die Beschwerde, mit welcher die Klägerin die Herabsetzung des vom Verwaltungsgericht auf 20.000,-- DM festgesetzten Streitwerts auf 250,-- DM - hilfsweise 8.000,-- DM - begehrt, ist ohne anwaltliche Vertretung (Senatsbeschluß vom 09.05.1997 - Die Justiz 1997, 486) und ohne Zulassung statthaft.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1976 - III 1594/76
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 16.03.2000 - 9 S 411/00
    Die Bedeutung entspricht dem Interesse der Klägerin an der erstrebten Entscheidung, wobei allerdings nicht jede denkbare Folgewirkung der Entscheidung zu berücksichtigen ist (siehe VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 20.12.1976, NJW 1977, 827 sowie Beschluß vom 20.10.1976, BWVPr 1976, 279).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2023 - 9 S 1759/22

    Neubewertung einer Aufsichtsarbeit in der Staatsprüfung der Ersten juristischen

    Der Senat berücksichtigt den Umstand, dass vorliegend lediglich eine Notenverbesserung erstrebt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.02.1993 - 6 C 38.92 -, juris Rn. 27 [zu § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG a.F.]; Senatsbeschlüsse vom 16.03.2000 - 9 S 411/00 -, juris [zu § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG a.F.], vom 18.03.2020 - 9 S 1480/19 -, juris Rn. 39, vom 19.08.2020 - 9 S 1005/20 - und vom 19.06.2023 - 9 S 650/22 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2004 - 11 S 1992/04

    Angabe einer ladungsfähigen Anschrift im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

    Die Bedeutung entspricht dem Interesse des Klägers an der erstrebten Entscheidung, wobei allerdings nicht jede denkbare Folgewirkung der Entscheidung zu berücksichtigen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 16.3.2000 - 9 S 411/00 - zu § 13 Abs. 1 Satz 2 GKG a.F.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.2009 - 13 S 2863/08

    Streitwert bei Streit über Nebenbestimmungen oder andere Zusätze zu einer

    Die Bedeutung entspricht regelmäßig dem Interesse des Klägers an der erstrebten Entscheidung, wobei allerdings nicht jede denkbare Folgewirkung zu berücksichtigen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.3.2000 - 9 S 411/00 -).
  • OVG Hamburg, 17.07.2008 - 3 Bf 351/07

    Streitwert einer auf die Notenverbesserung der bestandenen Staatsprüfung

    Das Gericht folgt damit der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 24.2.1993, NVwZ 1993, 686 - betreffend eine Notenverbesserung in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung -, und Urt. v. 19.5.2005, BVerwGE 123, 362 - betreffend eine Notenverbesserung im zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung; entsprechend: VGH Mannheim, Beschl. v. 16.3.2000, 9 S 411/00, juris), dass die geringere Bedeutung einer Notenverbesserung im Vergleich zu dem Bestehen einheitlich dadurch zur Geltung zu bringen ist, dass der Auffangstreitwert festgesetzt wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 9 S 279/14

    Bedeutung der Musterlösung im Prüfungsverfahren

    Die Festsetzung des Streitwerts für das Zulassungsverfahren beruht auf § 47 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 2 GKG und berücksichtigt den Umstand, dass vorliegend lediglich das Ziel verfolgt wird, die Verbesserung einer Klausurnote im Rahmen des Moduls "Supply Chain Management" zu erreichen (vgl. Senatsbeschluss vom 16.03.2000 - 9 S 411/00 -, Juris).
  • VG Karlsruhe, 04.04.2019 - 11 K 1830/18

    Studium in individueller Teilzeit; Vereinbarkeit der Limitierung der

    Der Streitwert wird in Abänderung des vorläufigen Streitwertbeschlusses vom 15.02.2018 gemäß § 52 Abs. 2 GKG auf 5.000,-- EUR festgesetzt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.03.2000 - 9 S 411/00 - juris und Beschl. v. 03.01.2018 - 9 S 2720/17 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2010 - 11 S 2475/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Streitwert bei vorläufiger Aussetzung der

    Maßgebend für diese Bestimmung ist nicht die subjektive Vorstellung des Antragstellers, sondern eine objektive Beurteilung, wobei allerdings nicht jede denkbare Folgewirkung zu berücksichtigen ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.03.2000 - 9 S 411/00 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2020 - 9 S 1480/19

    Teilzeitstudiengänge werden für bestimmte Studierende angeboten und tragen dem

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 47 Abs. 3 in Verbindung mit § 47 Abs. 1 Satz 1 sowie § 52 Abs. 2 GKG und berücksichtigt den Umstand, dass vorliegend lediglich das Ziel der Notenverbesserung verfolgt wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.03.2000 - 9 S 411/00 -, juris, vom 29.11.2017 - 9 S 1537/16 - und vom 03.01.2019 - 9 S 2720/17 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2011 - 11 S 2975/11

    Streitwert - Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und eines

    Die Bedeutung entspricht regelmäßig dem Interesse des Klägers an der erstrebten Entscheidung, wobei allerdings nicht jede denkbare Folgewirkung zu berücksichtigten ist (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 16.03.2000 - 9 S 411/00 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2001 - 11 S 1120/01

    Auffangstreitwert: Erwerbstätigkeitsuntersagung für geduldeten Ausländer

    Die Bedeutung entspricht dem Interesse des Klägers an der erstrebten Entscheidung, wobei allerdings nicht jede denkbare Folgewirkung der Entscheidung zu berücksichtigen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.3.2000 - 9 S 411/00 -, VGHBW-Ls 2000, Beilage 5 B 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2001 - 11 S 1120/01

    Streitwert: Erwerbstätigkeitsuntersagung in Duldung

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